Aktuelles

Informationsveranstaltung zur Ausbildung Gästeführung LEIPZIG REGION am 20.08.2026

Möchten Sie Ihre Begeisterung für Geschichte, Kultur und Menschen mit anderen teilen? Dann informieren Sie sich über die Ausbildung zur Gästeführerin bzw. zum Gästeführer für die LEIPZIG REGION (Stadt Leipzig, Landkreis Leipzig, Landkreis Nordsachsen sowie Altkreis Döbeln).

Wir laden Sie herzlich zur Informationsveranstaltung "Grundlagen der Gästeführung (Theorie)" am 20.08.2026 ein.

Die Informationsveranstaltung findet von 18:00 bis 19:30 Uhr hybrid statt – sowohl vor Ort in der Volkshochschule Leipzig, Löhrstraße 3–7, als auch online.

Anmeldung 2. Infoveranstaltung "Grundlagen der Gästeführung (Theorie)" – Volkshochschule Leipzig

Der Theorieteil der Ausbildung beginnt am 23.09.2026, wird berufsbegleitend bis Dezember 2026 durchgeführt und kostet 372,00 Euro.

Der Praxisteil, der nicht explizit vorgestellt werden kann, beginnt Ende Februar 2027. Dabei werden die Teilnehmenden in ihrem jeweiligen Einsatzgebiet praktisch auf die Abschlussprüfung vorbereitet. Die Kosten für den Praxisteil können erst nach Eingang der verbindlichen Interessenbekundungen kalkuliert werden, da sie je nach Ort in der LEIPZIG REGION und organisatorischem Aufwand variieren. Als Orientierung sollten Sie mit zusätzlichen Kosten von etwa 600 Euro rechnen.

Was erwartet Sie am 20.08.2026?

  • Vorstellung der Ausbildungsinhalte und des Ablaufs
  • Informationen zu Teilnahmevoraussetzungen, Organisation und Anmeldung
  • Informationen zu Kosten und Prüfungsablauf
  • Gelegenheit, Fragen zu stellen und mit den Kursleitenden sowie anderen Interessierten ins Gespräch zu kommen
  • Eine kurze Vorstellungsrunde: Wer sind Sie? Welche Fremdsprachenkenntnisse bringen Sie – neben Deutsch – mit? Und welche Sehenswürdigkeit in der LEIPZIG REGION begeistert Sie besonders und warum?

Aktueller Newsletter der LAG Südraum Leipzig

Newsletter der LAG Südraum Leipzig

https://www.suedraumleipzig.de/

2. LAG-Vereinsstammtisch Südraum Leipzig

Die LAG Südraum Leipzig startet eine neue Runde der Unterstützung der Vereinsarbeit. Dabei ist es uns wichtig, einerseits die Zusammenarbeit zwischen den Vereinen auszubauen aber vor allen auch andererseits Ehrenamtler - ob neu im Verein oder auch schon länger dabei - bei der Vereinsarbeit zu unterstützen.

Dazu findet unser 2. Vereinsstammtisch am 31.08.2026, 18 Uhr in Neukieritzsch, Gemeindesaal; Schulplatz 3 statt. 

Zwei Themen sind vorgesehen. Zum einen wird Herr Knorr einen kurzen Einstieg geben zum Thema Buchhaltung im Verein. Mit Herrn Hirsch haben wir einen Akteur zudem gewonnen, der zum Thema Bürgerenergiegenossenschaft aussagekräftig ist. Im Rahmen unseres Vereinsstammtisches warten auf Sie viele wichtige Informationen und neue Einblicke.

Bei Interesse melden Sie sich bitte bis zum 10.08.2026 unter mail@iwr-leipzig.com unter dem Stichwort „Vereinsstammtisch“ an.

Verabschiedung des alten S 4000 Tanker am 29. August 2026 am Gerätehaus Oelzschau

Innovatives Beratungs- und Informationsangebot für Pflegende Eltern

Der Verein Autismus und AD(H)S im Landkreis Leipzig e.V. beschreitet neue und kreative Wege, um Eltern / Angehörige von neurodivergenten Kindern mit Pflegebedarf nachhaltig zu unterstützen. Weitere Informationen und Kontakt: Das Angebot wird bis Jahresende finanziert mit Fördermitteln zur Pflegeselbsthilfe, verfügt durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen und anteilig getragen von Pflegekassen, Freistaat Sachsen und Landkreis Leipzig. Eine Fortsetzung ab 2027 ist vorgesehen. Weitere Informationen: https://pflegesax-eltern.net – Kontakt: team@pflegesax-eltern.net » mehr

Stellenausschreibung Amtsleiter/in (m/w/d) Bau- und Ordnungsverwaltung

Die Stadt Rötha besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle als Amtsleiter/in (m/w/d) Bau- und Ordnungsverwaltung

Stellenausschreibung Amtsleiter/in (m/w/d) Bau- und Ordnungsverwaltung

Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis zum 02.08.2026 per E-Mail im PDF-Format an: stadtverwaltung@stadt-roetha.de oder unter Angabe einer E-Mail-Adresse an:

Stadt Rötha, Hauptverwaltung – Personalverwaltung, Rathausstr. 4, 04571 Rötha

"Die Vierte - Gottes Gnade erfreuet mich" am 21. August 2026 in der Marienkirche Rötha

2. Weinfest am 5. September 2026 im Laubengang Mölbis

Workshop - Sicher und einfach kommunizieren im Alltag am 15. September 2026

Landkreis Leipzig schränkt Wasserentnahmen ein Maßnahmen zum Schutz von Gewässern und Grundwasser gelten ab 14. Juli 2026

Aufgrund anhaltend niedriger Wasserstände und steigender Temperaturen hat der Landkreis Leipzig eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung von Wasserentnahmen erlassen. Ziel ist es, den Wasserhaushalt zu stabilisieren, ökologische Schäden zu vermeiden und die Wasserversorgung langfristig zu sichern.

Ab dem 14. Juli 2026 gelten bis einschließlich 30. September 2026 folgende Regelungen:

1. Verbot der technischen Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern.
Die erlaubnisfreie Entnahme von Wasser aus Flüssen, Bächen und Seen mit Pumpen oder anderen technischen Hilfsmitteln ist untersagt.

2. Einschränkung von Wasserentnahmen aus Brunnen
Die Entnahme von Grundwasser aus Brunnen zur Beregnung öffentlicher und privater Grünflächen sowie von Sportanlagen ist täglich zwischen 10 und 18 Uhr nicht zulässig.

Vom Verbot unberührt bleibt das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, beispielsweise mit einer Gießkanne, sofern dadurch das Gewässer oder das Umfeld nicht beeinträchtigt wird.

Die Allgemeinverfügung steht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Zudem wurde die sofortige Vollziehung angeordnet.

Niedrige Wasserstände machen Maßnahmen erforderlich

Im Landkreis Leipzig führen viele Flüsse und Bäche derzeit nur wenig Wasser. Auch das Grundwasser liegt deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt. Nach Angaben des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie wurden im Juni an mehr als 80 Prozent der Messstellen in Sachsen niedrigere Grundwasserstände gemessen als üblich.

Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen belasten die Gewässer zunehmend. Wenn weniger Wasser fließt, sinkt der Sauerstoffgehalt. Das gefährdet Fische, Amphibien und andere Tiere, die auf das Wasser angewiesen sind. Auch die Belastung des Grundwassers durch ineffiziente Beregnung in den heißesten Tageszeiten nimmt zu.

„Wir alle sind gefordert, verantwortungsvoll mit der Ressource Wasser umzugehen“, sagt Tina König, Leiterin des Umweltamtes, zu dem die Untere Wasserbehörde gehört. „Die zeitliche Begrenzung der Wasserentnahme ist ein mildes, aber notwendiges Mittel, um unser Grundwasser und unsere Gewässer vor dauerhaften Schäden zu schützen.“

Kontrollen und Bußgelder

Die Einhaltung der Regelungen wird von den zuständigen Behörden überwacht. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Allgemeinverfügung - Verbot von Wasserentnahmen im Landkreis Leipzig

Grundstücksveräußerung der ehemaligen Obstweinschänke in Rötha (Waldstraße 27, Flurstück 723)

Hiermit möchten wir interessierte Bürgerinnen und Bürger über einen möglichen Verkauf der ehemaligen Obstweinschänke in Rötha (Waldstraße 27, Flurstück 723) informieren.

Das Grundstück mit einer Gesamtfläche von 28.270 m² befindet sich in Privatbesitz. Der Eigentümer plant das Grundstück zu veräußern. Das Bestandsgebäude steht unter Denkmalschutz. Die aktuellen Nutzungsarten, gem. Flächennutzungsplan der Stadt Rötha, sind:

Sondergebiet – Freizeit und Erholung

Verkehrsfläche besonderer Bedeutung

Waldflächen

Die Stadtverwaltung Rötha ist aus städtebaulicher Sicht an einer geeigneten Nutzung des gesamten Areals sehr interessiert. Sollte Interesse am Kauf des Grundstückes bestehen, bitten wir um schriftliche Interessensbekundung bei der Stadtverwaltung Rötha - Bauamt. Wir werden ihre Kontaktdaten dem Eigentümer übermitteln.

Blutspende des DRK am 4. August 2026 im Sportlerheim Rötha

Informationen finden sich auch im digitalen Blutspende-Magazin: https://www.blutspende.de/magazin

Für alle DRK-Blutspendetermine wird um eine Terminreservierung gebeten, die online oder telefonisch über die kostenlose Hotline 0800 11 949 11 sowie über den Digitalen Spenderservice www.spenderservice.net erfolgen kann.

 

Mitteilung zur Sitzungspause

Die Gremien der Stadt Rötha gehen in die Sommerpause.
In diesem Zeitraum finden keine Sitzungen des Stadtrates, der Ausschüsse und der Ortschaftsräte statt.

Die nächste Sitzung des Stadtrates sowie die nächsten Sitzungen der Ausschüsse und Ortschaftsräte werden rechtzeitig im Ratsinformationssystem und in den öffentlichen Bekanntmachungen veröffentlicht.

Kabarett am 25. September 2026 im Festzelt am Sportplatz Rötha

Sommerfest 2026 und 2. Oldtimertreffen in Pötzschau am 29. August 2026

Öffentliche Bekanntmachung zur Wahl eines/r Friedensrichters/Friedensrich-terin und des/r Stellvertreter/in für die Schiedsstelle der Stadt Rötha

Die Wahlperiode des derzeitigen Friedensrichters der Stadt Rötha, Herrn Heiko Müller und der Stellvertreterin, Frau Simone Enge, endet am 14.07.2026. Die Stadt Rötha sucht verantwortungsbewusste und interessierte Bürgerinnen und Bürger für die bevorstehende Wahl zur Friedensrichterin / zum Friedensrichter für den Schiedsstellenbezirk Rötha mit den Ortsteilen Espenhain, Mölbis, Oelzschau und Pötzschau im Ehrenamt durch den Stadtrat Rötha.» mehr

Sommeröffnungszeiten der Wertstoffhöfe 2026

Ab dem 1. April 2026 gelten wieder die Sommeröffnungszeiten für die Wertstoffhöfe im Landkreis Leipzig. Bürgerinnen und Bürger erhalten weitere Informationen zu den aktuellen Öffnungszeiten im Internet unter www.kell-gmbh.de, in der Abfall-App Landkreis Leipzig sowie in der Broschüre „Abfallwegweiser“.» mehr

Hinweis zur Veröffentlichung von Artikeln und Fotos für Beiträge auf der Homepage und im Amtsblatt

Aus gegebenem Anlass bitten wir Sie, folgende Vorgaben bei der Einreichung von Beiträgen zu beachten:

  1. Texte
  • Bitte reichen Sie Ihre Texte im Format .docx (Word) oder OpenOffice ein.
  • Keine PDF-Dateien, keine Excel-Tabellen und keine Textdateien im .jpg-Format.
  1. Fotos
  • Fotos senden Sie bitte als separaten Anhang und nicht im E-Mail-Anschreiben eingebettet.
  • Die Fotos sollten eine Mindestbreite oder -höhe von 1.800 Pixeln haben.
  • Eine Veröffentlichung von Fotos ist nur möglich, wenn uns das unterzeichnete Einwilligungs- und Rechtefreigabeformular zur Veröffentlichung von Fotos vorliegt.
  • Einwilligungserklärung Fotos

Wir bedauern diesen erhöhten Mehraufwand, tragen damit jedoch der Tatsache Rechnung, dass Kommunen und Unternehmen wiederholt Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen erhalten haben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Tourenplan der Fahrbibliothek 2026

Bundesautobahn A 72 – die aktuelle Planung für 2026/2027 sieht so aus:

Von Mitte März 2026 bis Mitte Juli 2026 wird auf der Richtungsfahrbahn Leipzig auf rund drei Kilometern Länge offenporiger Asphalt eingebaut. Die Richtungsfahrbahn Leipzig wird hierfür komplett gesperrt, einschließlich der Anschlussstelle Zwenkau. Der Verkehr läuft in dieser Zeit mit jeweils einem Fahrstreifen pro Richtung auf der Richtungsfahrbahn Chemnitz. Die Umleitung für die Ausfahrt auf die B2 von Chemnitz kommend erfolgt als Wendefahrt am Kreuz Leipzig-Süd zurück zur Anschlussstelle Rötha. Der Verkehr von der B2 in Richtung Leipzig wird als Wendefahrt zur Anschlussstelle Rötha geführt.

Der Bau der 2. Teilbauwerke wie oben genannt erfolgt im 3. Quartal 2026. Hierzu nutzen wir den Sperrschatten der dann geltenden Verkehrsführung, damit es keine zusätzlichen Beeinträchtigungen für den öffentlichen Verkehr gibt.

Ende Oktober 2026 erfolgt der Umbau der Verkehrsführung für den Bau der Richtungsfahrbahn Chemnitz, ebenfalls auf rund drei Kilometern Länge. Hier stehen über den Herbst und Winter dann der Bau des Parkplatzes, Groberdbau und Vorbereitungen für den Einbau des offenporigen Asphaltes im Fokus. Der Verkehr läuft in dieser Zeit mit jeweils einem Fahrstreifen auf der Richtungsfahrbahn Leipzig.

Ab Anfang März 2027 erfolgt dann der Einbau des offenporigen Asphalts auf der Richtungsfahrbahn Chemnitz. Die Auffahrt in Richtung Chemnitz ist in dieser Zeit an der Anschlussstelle Zwenkau gesperrt, die Umleitung erfolgt als Wendefahrt am Kreuz Leipzig-Süd. Der ausfahrende Verkehr aus Leipzig kommend wird durch eine Baken-Gasse auf die B2 geführt.

Im August 2027 erfolgt dann die finale Verkehrsfreigabe der Richtungsfahrbahn Chemnitz mit anschließendem Rückbau der Verkehrsführung auf der Richtungsfahrbahn Leipzig.

Die Autobahn GmbH des Bundes

Niederlassung Ost

Wohnsitzanmeldung in der Stadt Rötha jetzt auch digital

Wer seinen Hauptwohnsitz in der Stadt Rötha an- oder ummelden möchte, muss nun nicht mehr zwingend beim Einwohnermeldeamt vorstellig werden. Seit dem 11.12.2025 ist die elekt-ronische Wohnsitzanmeldung auch in Rötha möglich. Dazu werden lediglich ein aktuell gültiger Personalausweis oder eine elD-Karte mit Onlineausweisfunktion und ein Smartphone mit Ausweis-App benötigt. Wer zur Miete wohnt, benötigt außerdem eine Wohnungsgeberbescheinigung. » mehr

Wichtige Hinweise zum Eigentumswechsel (Grundstücke und Gebäude)

Sehr geehrte Grundsteuerpflichtige,

oft erreichen uns Mitteilungen über einen Grundstücksverkauf, mit der Bitte ab sofort von der Grundsteuer entlastet zu werden. Mitunter ist dies mit der Rücknahme der Einzugsermächtigung verbunden.

Bei einem Eigentumswechsel sind folgende Hinweise zu beachten:

Nach der notariellen Beurkundung eines Grundstücksverkaufes werden mehrere Behörden tätig. Unter anderem erhält der neue Grundstückseigentümer vom Finanzamt einen Einheitswertbescheid und einen Grundsteuermessbescheid zum Stichtag des 01. Januar des auf den Kauf folgenden Kalenderjahres.

Aufgrund des erhöhten Arbeitsanfalles in den Finanzämtern kann sich das länger - auch weit bis ins Folgejahr hinziehen.

Die Stadtverwaltung Rötha hat hierauf keinen Einfluss.

Parallel zum Versand des Grundsteuermessbescheides an den Eigentümer übermittelt das Finanzamt an die Steuerverwaltung der Stadt Rötha die im Grundsteuermessbescheid enthaltenen Angaben.

Diese Mitteilung ist die Grundlage für die steuerliche Veranlagung des Neueigentümers. Die Steuerverwaltung erstellt dann unverzüglich einen Grundsteuerbescheid für den neuen Grundstückseigentümer.

Der Grundsteuerbescheid enthält alle wichtigen Daten, u.a. die zu zahlenden Raten und die Fälligkeiten.

Zeitgleich wird der vorherige Steuerschuldner entlastet. Seine Steuerschuld endet zum 31. Dezember des Jahres, in dem der Eigentumswechsel stattfand.

Bis zum Erhalt des entlastenden Bescheides bleibt der vorherige Eigentümer Steuerschuldner. Das bedeutet, er muss die Steuer weiter zu den Fälligkeiten, die auf seinem letzten Grundsteuerbescheid ausgewiesen sind, bezahlen. Zieht er seine Einzugsermächtigung zurück oder löscht seinen Überweisungsauftrag bei der Hausbank, muss er selbst für die rechtzeitige Überweisung der Grundsteuer Sorge tragen um einer kostenpflichtigen Mahnung zu entgehen.

Sobald die Umschreibung in der Steuerverwaltung vollzogen ist, kann der ehemalige Steuerschuldner die im Entlastungsbescheid ausgewiesene Guthaben auf schriftliche Anforderung ausgezahlt bekommen.

Ihr Steueramt

Information aus der Stadtkasse

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

vermehrt kam es bei Grundsteuereinzahlungen im Jahr 2025 zu Überzahlungen bzw. Zahlungen mit dem falschen Betrag. Wir bitten Sie aus diesem Grund, die von Ihnen bei Ihren Banken in Auftrag gegebenen Daueraufträge zu prüfen und ggf. anzupassen oder zu löschen. Sollten Sie Fragen zu getätigten Rücküberweisungen aus zu viel entrichteten Grundsteuern haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Stadtkasse gern zur Verfügung.

Sie erreichen uns unter Telefon:

Frau Fröbel:       034206 600 40

Frau Leidner:     034206 600 44

Frau Rath:         034206 600 43

Mit freundlichen Grüßen

Stadtkasse Rötha

ILLEGALE MÜLLENTSORGUNG

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in letzter Zeit tauchen im Stadtgebiet vermehrt illegale Müllablagerungen auf. Wer Gegenstände wie z.B. Hausmüll, Sperrmüll, Altreifen, Fahrzeuge, Bauschutt, Bodenaushub, Tierabfälle, pflanzliche Abfälle und anderes durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten oder Verbrennen beseitigt, kann mit einer Geldbuße bis zu 100.000 EUR belangt werden. Es wird versucht, den Verursacher bzw. den Besitzer dieser Abfälle ausfindig zu machen und diesem die Entsorgungskosten in Rechnung zu stellen. Zusätzlich wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Wir bitten Sie deshalb Ihren Müll ordnungsgemäß an den dafür vorgesehenen Plätzen zu entsorgen. Hinweise zu möglichen illegalen Ablagerungen und ggf. zu deren Verursachern sowie Fragen zu Entsorgungsmöglichkeiten nehmen wir gern entgegen.

Ordnungsverwaltung

ANLIEGERPFLICHTEN

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

viele Grundstückseigentümer nutzten die letzten Wochen und Monate, um ihre Grundstücke zu verschönern und aufzuräumen. Manchmal endete das dann leider genau am Gartenzaun. Man muss nicht erst in die Straßenreinigungssatzung sehen, um zu erkennen, dass von Unkraut überwucherte Gehwege nicht gerade zu einem guten Stadtbild beitragen – schädlich ist das auch für die Pflasterung. Ungereinigte Schnittgerinne tragen auch dazu bei, dass sich die Straßeneinläufe übermäßig zusetzen. Auf unserem Stadtgebiet befinden sich über 1.600 Straßeneinläufe – deren übermäßiger Reinigungsbedarf geht zu Lasten anderer kommunaler Aufgaben. Deshalb rufen wir alle Anlieger oder zur Reinigung verpflichteten Mieter dazu auf, sich regelmäßig ihren Anliegerpflichten anzunehmen und damit einen Beitrag für unsere Stadt zu leisten.

Ordnungsverwaltung

AWO Seniorentreff in Rötha

Bürgerbüro Online Terminvereinbarung
Bürgermeister Pascal Németh

                                                                                                       

Veranstaltungen
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Amtsblatt Nr. 7 vom 10.07.2026

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